Immobilienfinanzierung – Mit diesen drei Tipps erhöhen Käufer ihr Budget
Nur 13 Prozent der 30- bis 45-jährigen Deutschen wissen, welche Immobilie sie sich leisten können. Das zeigen regelmäßige Umfragen. Klar ist: Je mehr Eigenkapital, desto besser. Hier kommen drei Tipps, um den eigenen finanziellen Spielraum zu vergrößern.
- Einen ersten Überblick über den finanziellen Spielraum für den Kauf oder Bau einer Immobilie liefern Budgetrechner. Dabei stellt ein potenzieller Immobilienkäufer schnell fest, dass es sich positiv auswirkt, wenn möglichst viel Eigenkapital zur Verfügung steht. Dafür gibt beispielsweise die Möglichkeit, Rücklagen aus Tages- und Festgeldkonten aufzulösen. Das kann angesichts der niedrigen Zinsen „guten Gewissens“ in die Immobilien investiert werden. Fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis können ebenso genutzt werden.
- Um sich eine Finanzierung der Traumimmobilie leisten zu können, empfiehlt es sich beispielweise auch, laufende Ratenkredite zu prüfen und gegebenenfalls umzuschulden. Rund jeder dritte Kunde, der eine Baufinanzierung anfragt, besitzt bereits einen oder mehrere Ratenkredite. Es gilt in solchen Fällen zu prüfen, ob es für den Kunden günstiger ist, die bestehenden Darlehen umzuschulden und tatsächlich sind fast immer günstigere Konditionen zu bekommen. Das frei gewordene Geld kann monatlich in die Finanzierung der Immobilie gesteckt werden.
- Ein weiterer Faktor, bei dem Einsparpotenzial besteht, ist die Grunderwerbsteuer. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent werden beim Kauf einer Immobilie fällig. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Steuersatzes von Bundesland zu Bundesland. Er bemisst sich nach dem gesamten Kaufpreis von Immobilie und Grundstück. In einigen Bundesländern hat sich dieser Steuersatz seit 2006 nahezu verdoppelt. Sparen können Immobilienkäufer oder Bauherren auch, wenn Grundstückskauf und Bauauftrag getrennt voneinander abgewickelt werden. Denn die Grunderwerbsteuer wird nur nach dem Grundstückspreis bemessen und der eigentliche Bau der Immobilie ist von der Besteuerung befreit. Damit nicht nachträglich Steuern anfallen, müssen jedoch Grundstück und Haus unabhängig voneinander erworben werden. Außerdem dürfen der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein. Zudem sollte zwischen Grundstückskauf und Baubeginn eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen.